Wie die Gemeinde Steinach informiert, beteiligen sich auch das Bundesamt für Umwelt, die SBB, der Kanton St.Gallen sowie die Werkeigentümer am Projekt.
Seebad Steinach.
Seebad Steinach. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Seit der Bachverlegung im 19. Jahrhundert ist das Dorf stark gewachsen.

Die Steinach fliesst heute wieder unmittelbar durch das besiedelte Gebiet, weshalb Handlungsbedarf für das Projekt aus folgenden Gründen besteht.

Der bestehende Hochwasserschutz für Menschen und Sachwerte ist derzeit ungenügend.

Bei den letzten Hochwassern in den Jahren 2011 und 2018 entstanden Schäden in Millionenhöhe, obwohl beides keine Jahrhundertereignisse waren.

Die bestehenden hohen Abstürze/Sperren sollen beseitigt werden

Die Bach(Ufer-)verbauungen haben das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht, Reparaturen nehmen in den nächsten Jahren markant zu.

Die bestehenden hohen Abstürze/Sperren sind für Fische und Kleinlebewesen unpassierbar und ökologisch mangelhaft. Sie sollen beseitigt werden.

Ebenso soll eine standorttypische Ufervegetation entstehen, die das Bachbett zusätzlich beschattet.

Das künstlich veränderte Gewässer in den naturnahen Zustand zurückführen

Seit über 14 Jahren beschäftigt sich die Gemeinde Steinach mit der Erneuerung des Hochwasserschutzes entlang der Steinach.

Die Gemeinde hat seit 2011 in einem partizipativen Prozess zusammen mit einem interdisziplinären Planungsteam aus den Fachrichtungen Wasserbau, Brückenbau, Ökologie und Landschaftsarchitektur ein Sanierungsprojekt erarbeitet.

Mit dem vorliegenden Projekt wird das künstlich veränderte Gewässer so weit wie nötig und sinnvoll in den naturnahen Zustand zurückgeführt und der Hochwasserschutz gewährleistet, wie es die geltenden Gewässerschutzbestimmungen vorschreiben.

Ersatz der bestehenden Brücken

Die Engstelle SBB-Brücke wird entschärft.

In Absprache mit der Schweizerische Bundesbahnen AG (SBB) als Werkeigentümerin wird der Ersatz der Brücke im Rahmen des Bachsanierungsprojekts abgewickelt.

Die neue Brücke weist eine Tragkonstruktion aus Beton auf und wird als Druckbrücke ausgebildet.

Nachdem das Sanierungsprojekt rechtskräftig ist, wird die SBB das Brückenprojekt übernehmen und in enger Abstimmung mit dem Wasserbauprojekt die Realisierung durchführen.

Gallussteg wird zur Stahlkonstruktion für Fussgänger

Als zusätzlicher Projektbestandteil der Bachsanierung wird der ohnehin sanierungsbedürftige Gallussteg am bestehenden Ort mittels einer neuen Stahlkonstruktion für Fussgänger ersetzt.

Auch die Aachbrücke muss infolge der notwendigen Einhaltung der hydraulischen Vorgaben auf höherem Niveau neu erstellt werden.

Dies ermöglicht gleichzeitig einen ebenen Weg ohne die heutigen Treppen. Die Schuppisbrücke wird neu in Ortbeton erstellt und weist eine deutlich höhere Spannweite auf als heute.

Die Brücke bleibt dem Langsamverkehr (Fussgänger, Velo) sowie der Landwirtschaft (Zubringer) vorbehalten.

Schwemmholz-Rechen in Planung

Bei Hochwasserereignissen führt die Steinach nicht nur grosse Mengen an Geschiebe, sondern auch beträchtliche Schwemmholzmengen aus dem Steinachtobel mit sich.

Bei Engstellen wie Brücken kann das Holz zu einer Verklausung führen und den Abflussquerschnitt blockieren. Der resultierende Aufstau kann zu Ausuferungen und somit zu Überschwemmungen des umliegenden Gebiets führen.

Als Massnahme wurde deshalb ein Schwemmholzrechen geplant, der das Holz zu Beginn des Siedlungsgebiets (unterhalb Autobahn-Viadukt) zurückhalten soll.

Wie andere Ereignisse gezeigt haben, ist Schwemmholz auch durch eine intensive Waldpflege nicht zu vermeiden. Denn bei massiven Unwettern wird mehrheitlich auch junges Holz, sprich gesunde Bäume, mobilisiert und mitgeschwemmt.

Geschiebebewirtschaftung bachaufwärts des Siedlungsgebiets nicht erforderlich

Die vorgesehene Verbreiterung der Steinach darf im Hochwasserfall nicht dazu führen, dass sich Geschiebe im Gerinne sukzessiv ablagert und als Folge davon Wasser ausufert.

Die detaillierte numerische Geschiebemodellierung hat ergeben, dass das Geschiebe bei Hochwasser bis zur Mündung in den Bodensee transportiert wird.

Eine Geschiebebewirtschaftung bachaufwärts des Siedlungsgebiets ist somit nicht erforderlich.

Kostenteiler und Finanzierung

Das Bundesamt für Umwelt, die SBB, der Kanton St.Gallen sowie die Werkeigentümer beteiligen sich mit rund 21,8 Millionen Franken am Sanierungsprojekt. Der verbleibende Kostenanteil der Gemeinde beträgt neun Millionen Franken.

In dieser Summe sind die bislang aufgelaufenen Planungskosten von 1,5 Millionen Franken beziehungsweise deren Gemeindeanteil bereits enthalten.

Der Kostenteiler wird Teil der öffentlichen Projektauflage sein, wobei die Beiträge von Bund und Kanton erst im Rahmen der Projektgenehmigung definitiv zugesagt werden.

Das Amt für Wasser und Energie des Kantons St.Gallen taxiert das Steinacher Projekt als sehr umfassende Lösung im Sinne des gesetzlichen Auftrags, weshalb es eine maximale Höhe an Hochwasserschutzbeiträgen von 75 Prozent erreicht.

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